Umfassende Beratung
Verschiedenste Möglichkeiten für den Erblasser
Aufgabe des Anwalts im Erbrecht ist es, die Vorstellungen des Ratsuchenden mit den sehr veschiedenen Regelungen in Einklang zu bringen. Dabei sind das Fünfte Buch des BGB, des FamFG, europäische Regelungen, Bestimmungen des Familienrechts und des Handels- und Gesellschaftsrecht zu beachten. Bei Fragen rund um das Erbschaftssteuerrecht wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Erbrecht umfasst die Regelung des Vermögens nach dem Tode. Will der Erblasser seine Verhältnisse nach seinem Tod geregelt wissen, ist es empfehlenswert, ein Testament zu errichten.
Der Erblasser kann seinen letzten Willen in einem Testament niederlegen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Erblasser kann ein eigenhändiges Testament errichten. Darin regelt er seine Vermögensverhältnisse. Er kann dabei nur seine eigenen Angelegenheiten regeln.